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Wenn wir kommen, freuen sich Ihre Tiere
Wir kommen mit einem vollhydraulischen Klauenpflegestand und einer Fangpferche der Firma KVK.
Dies erleichtert uns die Arbeit mit Ihren Tieren und Ihnen fällt der Zutrieb wesentlich leichter.
Das Modell 800 1 ist für Vieh zwischen 200 und 900 Kilo berechnet und wurde entwickelt, um die Tiere während des Klauenbeschneidens optimal zu schonen. Sämtliche hydraulischen Funktionen werden durch Hydraulikdruck gedämpft, sodass die Tiere nicht überlastet werden.
Der Klauenpflegestand erfüllt die strengen Anforderungen der Maschinenrichtlinie 98/37/EG.
Technische Daten
Modell 800-1
Länge x Breite: 275 x 152 cm
Höhe: 197 cm
Höhe auf Stützbeinen: 249 cm
Höhe auf Rädern: 207 - 220 cm
Bei uns wird elektronisch dokumentiert, die Auswertung und eine Zusammenfassung erhalten Sie automatisch in Briefform mit der Rechnung. Alternativ können wir Ihnen die Daten auch direkt auf einen USB-Stick laden.
Auch ADIS-Dateien können wir Ihnen übermitteln, falls Sie diese zur Weitergabe (zB. Zuchtverband und LKV) benötigen.
Gerne beraten wir Sie auf Grundlage der Daten bei einem gemeinsamen Treffen in Ihrem Stall, um Ursachen zu erkennen und zu verhindern.
Sprechen Sie uns bei Interesse an, dann können wir Ihnen ein individuelles Angebot erstellen.
Für die Reinigung sollte ein befestigter Platz, ein Wasseranschluss (nach Möglichkeit 3/4 Zoll) und ein Kraftstromanschluss 16 oder 32 A. zur Verfügung stehen.
Einen Heißwasser-Hochdruckreiniger, ausreichend Kabel und Schlauch bringen wir mit.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Witte Klauenpflege Stand 09.2018
Die nachfolgenden Bedingungen gelten ergänzend zu den üblichen Geschäftsbedingungen der Bundesrepublik Deutschland für Dienstleister.
§1 Anwesenheit
Der Tierbesitzer oder ein Bevollmächtigter hat für den reibungslosen Ablauf des Zu- und Umtriebs der Tiere zu sorgen. Werden Tiere durch uns geführt oder getrieben, bleibt die Haftung komplett beim Tierbesitzer.
§2 Gesundheit
Der Tierbesitzer garantiert, dass das Tier konstitutionell gesund ist. Alle Tiere, insbesondere hochträchtige, werden auf Gefahr des Tierbesitzers ausgeschnitten. Für Verletzungen, die sich das Tier im Rahmen des Klauenschneidens selber zufügt, ist der Klauenpfleger nicht haftbar zu machen. Dies gilt auch für Verletzungen im Stand selber.
§3 Haftung und Gewährleistung
Der Klauenpfleger verpflichtet sich, alle Arbeiten sach- und fachgerecht auszuführen. Er haftet nur für Schäden, die nachweislich und unmittelbar durch von ihm fehlerhaft durchgeführte Arbeiten entstanden sind.
Beanstandungen müssen innerhalb 24 Stunden nach der Feststellung, spätestens jedoch 3 Tage nach dem Klauenschneiden, telefonisch bei mir gemeldet und schriftlich unter genauer Beschreibung der Komplikation bei uns angezeigt werden. Die Beweispflicht obliegt dem Tierhalter. Gemäß BGB ist der Klauenpfleger zur Nachbesserung berechtigt. Sollte auf die Nachbesserung verzichtet werden, ist ein möglicher Schadenersatz ausgeschlossen.
§4 Klauenleiden Der Klauenpfleger ist bestrebt, Klauenleiden so gut wie möglich zu pflegen und zu behandeln. Hierzu werden bei Bedarf in unserem Ermessen Verbände, Klötze etc. verwendet. Diese Maßnahmen werden im Rahmen eines Dienstvertrages durchgeführt, d. h. der Erfolg der Maßnahmen wird nicht garantiert. Sofern nicht anders vereinbart, werden Verbände nach 3 bis 5 Tagen und Klötze nach 4 bis 5 Wochen vom Tierbesitzer entfernt.
§5 Sorgfalt Der landwirtschaftliche Betrieb hat für saubere, Stein freie Triebwege zu sorgen. Nach der Klauenpflege dürfen die Tiere nicht unmittelbar auf eine andere Haltungsform umgestellt werden.
§6 Preise
Alle bei der Terminvereinbarung genannten Preise sind wegen etwaiger Veränderungen unverbindlich. Die aktuellen Preise können sie jederzeit auf meiner Internetseite www.witte-klauenpflege.de abrufen.
§7 Beschädigung am Klauenpflegestand und am Zubehör
Für Beschädigungen am Klauenpflegestand, dem Zugfahrzeug oder an anderem Zubehör bzw. Werkzeug, die durch den Tierhalter seinen Tieren oder Helfern entstanden sind ist in jedem Fall der Tierhalter haftbar.
§8 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der genannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird damit die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.